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1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Light-Journey-Experience nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

1.3 Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar, als pdf-Datei speicherbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Seminarleiter bietet Workshops und Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages sind die Teilnahmebedingungen für alle Workshops und Seminare (Tages-, Wochenend- und Wochen-Seminare) und Seminarreisen, die von Light-Journey-Experience im In- und Ausland abgehalten werden. Die Teilnahmebedingungen beziehen sich nur auf die reine Seminarleistung, Anreise zum Seminarort und die Organisation bzw. die Bezahlung der Unterkunft im Seminarhaus sind Sache des Teilnehmers. Wir vermitteln keine Urlaubs-Reisen und sind kein Reisebüro und bieten auch keine Pauschal-Reisen als Veranstalter an. Die Buchung einer Unterkunft (gegebenenfalls mit Verpflegung) sowie die Anreise gelten deshalb bei den Workshop-Angeboten als eigene Leistung des Teilnehmers.

3. Zustandekommen des Vertrages

Die Veranstalter von Light-Journey-Experience führen Veranstaltungen zur persönlichen Weiterentwicklung durch. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gelten die folgenden Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

3.1 Ein Vertrag des Teilnehmers mit dem Seminarleiter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post (Email) oder durch das Anmeldeformular auf der Website. Ebenso durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung (Email, Brief, Fax, Anmeldeformular auf der Website).
Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund von §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht auf Seminar-Buchungen anwendbar. Dies bedeutet, dass ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht, die Buchung eines Seminars also verbindlich ist. Gebuchte Seminarplätze müssen in jedem Fall bezahlt werden. Die Seminarplätze sind grundsätzlich auf eine Ersatzperson übertragbar, unter der Voraussetzung, dass diese den Teilnahmebedingungen schriftlich zustimmt. Ein Rücktritt vom Seminar ist gemäß den Stornobedingungen jederzeit möglich.
Ich empfehle Ihnen deshalb, die Seminarinhalte gründlich zu lesen und sich gegebenenfalls vor Buchung von mir beraten zu lassen, damit Sie sich für das Seminar verbindlich entscheiden können.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben, in dem auch die Zahlungsmodalitäten angegeben werden.

3.3 Da aus Qualitätsgründen die Teilnehmerzahl beschränkt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Zahlungseingangs der Teilnahmegebühr berücksichtigt.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt (Kurs/Reisebeginn und Kurs/Reiseende)

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr des Workshops richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Seminarleiters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.  Der Teilnehmer soll per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen, nur in besonderen Ausnahmefällen ist nach vorheriger individueller Absprache Barzahlung bei Kursbeginn möglich.

4.3 Eine Anzahlung in Höhe von 750€ ist bei Buchung der Reise als Platzreservierung sofort fällig. Der Restbetrag ist ohne Abzüge  spätestens 6 Wochen vor Beginn der Reise auf mein Konto zu bezahlen.
Falls Sie am gebuchten Seminar nicht teilnehmen können, bitten wir um unverzügliche Nachricht.

4.4 Die Teilnahmeerklärung (Anmeldung) ist verbindlich. Ein Rücktritt ist jederzeit vor Beginn des Workshops möglich. Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Seminarleiter. Aus Beweisgründen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.5 Rücktrittsgebühren

Zu einer Bearbeitungsgebühr von 50,- € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden diese Beträge wie folgt berechnet

Erstattungsmodalitäten:
Bei schriftlicher Annullierung (postalisch eingehend):
bis 4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Komplettpreises.
Innerhalb der letzten 4 Wochen vor Reisebeginn ist eine Rückerstattung des Komplettpreises nicht mehr möglich.
Ersatzteilnehmer können selbstverständlich genannt werden.
Bei Rücktritt oder Abmeldung nach Kursbeginn oder während des Kurses kann die Kursgebühr ebenso nicht mehr erstattet werden, auch nicht teilweise.

Versäumte Kursstunden können nach Absprache und Platzverfügbarkeit innerhalb des Kurszeitraumes vor- oder nachgeholt werden. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Versäumte Kursstunden können nicht verrechnet werden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Seminarleiter und dem Teilnehmer, d.h. vor allem nach den Kursinhalten, wie sie in der Seminarbeschreibung (Internetauftritt bzw. Jahresprogramm oder Sonderprospekt) dargelegt sind.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Nur bei Vorliegen Höherer Gewalt  stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Die Kurse sind in diesem Sinne nur im Ganzen buchbar - keine Erstattung bei späterer Anreise oder früherer Abreise.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, den Seminarleiter oder andere Teilnehmer beleidigt oder herabsetzt, üble Nachrede führt oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter (Seminarleiter) vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

6.2 Der Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3  Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Der Kursteilnehmer versichert, dass er psychisch und physisch in der Lage ist, am Kurs teilzunehmen. Bei Bedenken ist der Kursteilnehmer verpflichtet, vor Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.

6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter zur Kenntnis zu geben. Dieser wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Eigenverantwortung

7.1 Die Teilnahme an Light-Journey-Experience Seminarreisen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko!
Jeder Teilnehmer ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für die Einschätzung seiner eigenen körperlichen Belastungsfähigkeit selbst verantwortlich. Light-Journey-Experience übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen, welche der Kursteilnehmer während des Kurses oder danach möglicherweise erleidet.

Hinweis:

Unsere angebotenen Kurse ersetzen keinen Arztbesuch. Sie können jedoch als unterstützende und begleitende Maßnahme zur persönlichen Weiterentwicklung beitragen.
Sämtliche Seminarunterlagen sind Eigentum der Veranstalter von Light-Journey-Experience.  Vervielfältigung oder Benutzung ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung gestattet.
Wir bitten um aktive Teilnahme an der Veranstaltung. Störendes Verhalten kann zu Gunsten der anderen Teilnehmer zu einem Ausschluss führen.

8.Ausfall

Sollte Light-Journey-Experience eine bestätigte Veranstaltung aus zwingenden Gründen örtlich oder zeitlich verlegen müssen, teilt sie das unverzüglich mit.

Light-Journey-Experience behält sich vor, bei Eintreten nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht. Falls Ihre Teilnahme am geänderten Ort oder Zeitpunkt nicht möglich ist, erhalten Sie eine Gutschrift für das nächste Seminar. Auf besonderen Wunsch erhalten Sie eine Rückzahlung.

Ein Wechsel des Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung.

9.Haftungsausschluss

Light-Journey-Experience wählt für die Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte freie Referenten und Dozenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie der Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt Light-Journey-Experience keine Haftung. Ebenso nicht für Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten.

Im Übrigen ist die Haftung von Light-Journey-Experience auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische bei einer Seminarveranstaltung  vorhersehbar Schäden handeln muss.

9.1 Personen-und Sachschäden

Die Haftung für Personen und Sachschäden in den Kursen werden ausgeschlossen.
Die Anreise und Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Seminargebühr beinhaltet keine Versicherung.
Um sich vor Kostennachteilen, besonders bei Auslandsseminaren zu schützen, wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und evtl. eines Versicherungspaketes, dass im Allgemeinen die Gepäck-Unfall-Haftpflicht- und Krankenversicherung während des Aufenthalts umfasst, angeraten.
Weiterhin wird auch keine Haftung übernommen bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die mitgebracht werden.
Die Nutzung des jeweiligen Seminarhotels (Hotelanlage, Restaurants Saunabesuche, Schwimmbäder etc.) erfolgt auf eigene Verantwortung. Haftungsansprüche gegenüber Light-Journey-Experience sind diesbezüglich ausgeschlossen. Light-Journey-Experience übernimmt für Schäden, die durch ihre gesetzlichen Vertreter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von Light-Journey-Experience auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung, Übermittlungsfehler, Unterbrechungen und Unvollständigkeit der Dienste – ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ausgeschlossen:

9.2 Der Teilnehmer haftet für Schäden am Seminarhaus und an anderen Teilnehmern, die er selbst verursacht hat. Seminarleiter (und eventuelle Assistenten) gelten im gesetzlichen Rahmen als frei von möglichen Haftungsansprüchen bei derartigen Schäden.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die soweit möglich, dem angestrebten Ziel am Nächsten kommt.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandsteilnehmer und Auslandsteilnehmer gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von Light-Journey-Experience.